Änderungen bei Minijobbern und Midijobbern
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
ab dem 01.10.22 tritt das neue Mindestlohnerhöhungsgesetz in Kraft, das sowohl den Mindestlohn als auch die Verdienstgrenzen neu regelt. Hierzu im Einzelnen:
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12€ die Stunde.
Minijob-Grenze steigt auf 520€
Die Verdienstgrenze wird statt 450€ zukünftig bei 520€ liegen. Dabei definiert das Gesetz die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr als „450€ monatlich“, sondern als „das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird.“ Daraus ergibt sich eine neue Berechnungsformel: (Mindestlohn x 130):3. Die Überschreitung der 520€-Grenze ist weiterhin möglich, wird aber ebenfalls ab dem 01.10. im Gesetz definiert. So darf die Verdienstgrenze nur noch in zwei Monaten, statt in ursprünglich drei Monaten überschritten werden. Die Überschreitung der Verdienstgrenze innerhalb eines Monats ist auf 1.040€ begrenzt, so ergibt sich ein maximaler Verdienst von 7.280€ (14 x 520€) im Jahr.
Midijob-Grenze steigt auf 1.600€
Die Verdienstgrenze im Midijob erhöht sich ebenfalls und zwar von 1.300€ auf 1.600€. Arbeitnehmer können sich freuen: Ihr Beitragsanteil in der Sozialversicherung sinkt deutlich, im Gegenzug steigt er bei den Arbeitgebern. Hat der Arbeitgeber bisher 20% des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes vom tatsächlichen Arbeitsentgelt gezahlt, wird er zukünftig bei 28% beginnen und gleitend bis 1.600€ ansteigen. Daraus ergibt sich folgende neue Gesamtbelastung:
Entgelt | Berechnungsgrundlage | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
600,00€ | 455,99€ | 182,16€ | 158,49€ | 23,67€ |
800,00€ | 684,79€ | 273,58€ | 190,72€ | 82,86€ |
1.000,00€ | 913,59€ | 364,98€ | 222,94€ | 142,04€ |
1.200,00€ | 1.142,40€ | 456,38€ | 255,15€ | 201,23€ |
1.400,00€ |
1.371,20€ | 547,80€ | 287,39€ | 260,41€ |
Quelle: www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihre Lea Schneider
