H+H Info

Aufgepasst bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bereits in der Vergangenheit hatten wir Sie darauf aufmerksam gemacht, dass bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eine monatliche Freigrenze von € 44 gilt. Sollten Sie diese Grenze überschreiten, ist für den gesamten Betrag Lohnsteuer bzw. sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Zudem ist zu beachten, dass es sich um einen Bruttobertrag handelt. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Zwischenzeitlich wurde sowohl vom Finanzgericht Baden-Württemberg als auch vom Bundesfinanzhof bestätigt, dass eventuelle Versand- oder Handlings-Pauschalen ebenfalls einen geldwerten Vorteil darstellen, die zum Sachbezug hinzugezählt werden muss.

Damit Sie bzw. Ihre Mitarbeiter keine böse Überraschung erleben, achten Sie darauf, dass Sie die Grenze von € 44 (brutto) einschließlich Versand- und Handlings-Pauschalen nicht überschreiten wird.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihr Uwe Hübner

Zurück