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Damoklesschwert Verfahrensdokumentation in der Betriebsprüfung

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bereits mehrfach hatten wir Sie nach Inkrafttreten der „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) zum 01.01.15 über deren Inhalte informiert. Kernpunkt ist eine Verfahrensdokumentation (VFD), aus der sich der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse ihrer Datenverarbeitung vom Belegeingang bis zur Ablage vollständig und schlüssig nachvollziehen lassen.

Dies soll der Finanzverwaltung in einer immer stärker it-affinen Welt den Nachvollzug ihrer Buchhaltungsabläufe erleichtern.

Aber warum, werden Sie fragen, behelligen wir Sie erneut mit dieser Thematik, die doch bereits einer alten Hut ist?

Mittlerweile kommen die ersten Prüfungsanordnungen auf den Tisch, die einen 3-Jahreszeitraum seit Inkrafttreten der GoBD umfassen. Und die Prüfer sind angehalten, die VFD zum Gegenstand der Prüfung zu machen. Sollte sie fehlen und der Prüfer anderweitige Ungereimtheiten feststellen, könnte es zur Feststellung von Verfahrensfehlern und Verwerfung der Buchhaltungsergebnisse führen. Leider mit spürbaren Folgen in der Unternehmenskasse.

Um dies zu vermeiden, werden wir Sie in Kürze, spätestens anlässlich des nächsten Jahresabschlusses ansprechen, welche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen sind.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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