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Das Verwirrspiel um die „kalte Progression“

von Armin Grohmann

Guten Tag,

in den Medien finden wir verstärkt eine Auseinandersetzung zum Thema „kalte Progression“. Um die zum Teil politisch motivierte Auseinandersetzung zu versachlichen, wollen wir folgende Hinweise geben. Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen zunächst kurz den aktuellen Tarifaufbau zur Einkommensteuer vor. 

Ledige zahlen bis zu einem zu versteuernden Einkommen (z. v. E.) von € 8.354 keine Einkommensteuer (Grundfreibetrag). Zwischen € 8.355 und € 52.881 steigt die Steuerbelastung von 14 auf 42%. Danach bleibt die Steuerbelastung linear bei 42%. Ab € 250.731 steigt der Steuersatz dann auf 45% (Reichensteuer). Hierzu folgende kurze Übersicht in Zahlen:

 

z. v. E. Anstieg des Spitzensteuersatzes
 
0 – 8.354 0%
8.355 – 52.881 14 – 42%
52.882– 250.730 42%
> 250.730 45% 


 

Bei Verheirateten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich diese Beträge.

An einem Beispiel soll die steuerliche Auswirkung von Gehaltserhöhungen deutlich gemacht werden.

 

  €  
z.   v. E. 38.000   40.000  
Gehaltserhöhung 2.000 2.000 2.000 2.000
  40.000   42.000  
ESt   713   731
Soli   40   40
Sozialversicherungsbeiträge   (ca. 20%)   400   400
verbleiben   netto   847   829
Differenz       18

 

Von einer Gehaltserhöhung über € 2.000 sind in der Vergangenheit netto € 847 übrig geblieben.

Von der nächsten Gehaltserhöhung über € 2.000 verbleiben € 829. Dies sind € 18 (0,9%) weniger als von der letzten Gehaltserhöhung. Dieses mehr an Steuern ist auf unseren progressiven Steuertarif zurück zu führen („kalte Progression“).

Von der Gehaltserhöhung über € 5% bleiben also nur 1,97% übrig. Gäbe es nicht die „kalte Progression“, so wären es 2,12%, also 0,05% mehr.

Das von der Gehaltserhöhung aufgrund der „kalten Progression“ nichts übrig bleibt, ist nur dann der Fall, wenn die Gehaltssteigerung lediglich zum Ausgleich der Inflationsrate ausreichen soll. Hierbei dürfte die „kalte Progression“ mit 0,05% – zumindest in einem Jahr betrachtet – von untergeordneter Bedeutung sein. Über die Jahre hinweg kann sich jedoch dieser Effekt entsprechend summieren.

Ernüchternder ist jedoch die Erkenntnis, dass von der Gehaltserhöhung im Beispiel ca. 60% abgeführt werden.

Zur Jahresmitte können wir also feiern. Ab dann arbeiten wir nicht mehr unmittelbar fürs Gemeinwohl, sondern für die „versteckten“ Steuern (u. a. Umsatzsteuer, Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und und und) und irgendwann für unser eigenes Wohl.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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