Die ordnungsgemäße Ausstellung von Fahrausweisen und Flugtickets
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
die Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Leistungsempfänger über eine Rechnung des leistenden Unternehmers verfügt, in der sämtliche erforderlichen Angaben aufgeführt sind. Im Normalfall gehört zu diesen Angaben auch der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag. Dies ist nicht nötig bei einer Kleinbetragsrechnung unter € 250 (hier reicht auch der Steuersatz). Fehlen diese Angaben auf einer Rechnung, ist der Vorsteuerabzug somit gefährdet. Damit Ihnen das nicht passiert, finden Sie im grauen Kasten alle wichtigen Angaben, die eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG haben muss.
Bei Fahrausweisen jedoch gibt es eine Erleichterung nach § 34 UStDV.
Demnach reichen für die Ausstellung von Fahrausweisen und Flugtickets folgende Angaben: Name und Anschrift des Beförderungsunternehmens, das Ausstellungsdatum, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung im Luftverkehr der Hinweis auf den Luftverkehr, sowie der Umsatzsteuersatz. Der Umsatzsteuersatz ist aber nur notwendig, wenn die Beförderungsleistung mit 19% der Umsatzsteuer unterliegt.
• Steuernummer oder USt-IdNr.
• Ausstellungsdatum
• Rechnungsnummer
• Menge der Art / Leistungsbeschreibung
• Leistungszeitraum bzw. –zeitpunkt
• Entgelt
• anwendbarer Steuersatz oder auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
• in bestimmten Fällen (z.B. Werklieferung) die Aufbewahrungspflicht
• bei Gutschriften der Hinweis „Gutschrift“
Bei Personenbeförderungen im Linienverkehr innerhalb der Gemeinde oder kürzer als 50 km braucht es keinen Ausweis des Steuersatzes. Hier kann auch eine Tarifentfernung angegeben werden. Es ist also immer von 7% Umsatzsteuer auszugehen, sofern auf dem Ticket keine Umsatzsteuer angegeben ist.
Bei Personenbeförderungen im Linienverkehr bei einer Tarifentfernung von mehr als 50 km oder einer Personenbeförderung im Luftverkehr ist hingegen der Steuersatz von 19% aufgeführt und auch dementsprechend zu buchen.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihre Lea Schneider
