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E-Book zur Scheinselbständigkeit

von Armin Grohmann

Guten Tag,

der Arbeitsmarkt hat sich stark verändert. Die Zahl der Festangestellten geht zurück, während sich Aufträge an Selbständige stark ausbreiten. Das hat dazu geführt, dass das Thema Scheinselbständigkeit einen festen Platz in der öffentlichen Debatte hat. Der Grund dafür ist klar: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für abhängig Beschäftigte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beauftragt er Selbständige, entfallen diese Kosten. Doch ist jemand, der vorwiegend für ein einziges Unternehmen arbeitet, wirklich noch selbständig? Dies lässt sich anhand bestimmter Kriterien erkennen, die allerdings nur in ihrem Gesamtbild aussagekräftig sind.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Vertragsfreiheit. Der Selbständige kann im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten entscheiden, welche Arbeiten er zu welchen Konditionen ausführt. Ob er etwas übernimmt oder ablehnt, bestimmt er alleine. Zudem hat kein Auftraggeber ihm gegenüber ein Weisungsrecht und damit keinen Einfluss auf seine Arbeitsweise. Bindend sind nur die Vertragsinhalte, die von beiden Parteien ausgehandelt und unterschrieben wurden. Ist diese Situation gegeben, liegt keine Scheinselbständigkeit vor, selbst wenn der Betreffende ausschließlich für ein einziges Unternehmen tätig ist.

Schwierig wird die Abgrenzung, wenn ein Selbständiger über einen längeren Zeitraum einen Arbeitsplatz im Betrieb hat, was zugegebenermaßen Abläufe und Kommunikation erleichtert. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, zusätzlich ein eigenes Büro zu unterhalten. Auch die Aufnahme in die Telefonliste des Unternehmens oder sein Logo auf der eigenen Visitenkarte können verdächtig machen.

Nachgewiesene Fälle von Scheinselbständigkeit werden teuer für alle Beteiligten. Wer das sicher ausschließen will, sollte die Arbeitssituation von einer objektiven Instanz überprüfen lassen. Weitere Informationen bietet das E-Book von Marlene Keller, das sie unter dem folgenden Link finden:

http://www.anwaltarbeitsrecht.com/thema/scheinselbstaendigkeit-anzeigen

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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