H+H Info

Einkünfte aus Kapitalvermögen

von Armin Grohmann

Guten Tag,

seit der Einführung der Kapitalertragsteuer (01.01.09) können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mehr mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Dies hat zur Folge, dass die entstandenen Verluste nur noch mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können. Seit 2009 gehören zu diesen Einkünften sowohl laufende Gewinne und Verluste als auch Veräußerungsgewinne und –verluste.

Die Verrechnung sieht wie folgt aus:

Zunächst wird auf der Ebene einer Bank die Verrechnung vorgenommen.

Wenn Sie nun bei mehren Kreditinstituten Ihr Kapitalvermögen verwalten lassen, können Sie nur dann den Verlust bei einem Institut in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn Sie bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei diesem Kreditinstitut einen Antrag auf Erteilung einer Verlustbescheinigung stellen. Diese Bescheinigung wird dann im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt übernommen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Verluste mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet und nicht im Verrechnungstopf bei der Bank geparkt werden.

Eine Ausnahme bilden Verluste aus Aktienverkäufen. Sie können nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

Zurück