H+H Info

Entfernungspauschale verfassungsmäßig

von Armin Grohmann

Guten Tag,

für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können pro Entfernungs-Kilometer pauschal € 0,30 steuerlich geltend gemacht werden. Dieser niedrige Satz gilt seit einer gefühlten Ewigkeit. Kostendeckend ist mit dieser Pauschale kein PKW zu bewegen. Dies war wohl der Anlass, dass ein Steuerbürger die Höhe der Pauschale gerichtlich geklärt wissen wollte.

Geklärt ist sie nun, das Ergebnis sorgt allerdings für Enttäuschung. In seinem Urteil vom 15.11.16 (VI R 4/15) findet der Bundesfinanzhof (BFH) keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit abgegolten werden. Darüber hinaus ist – laut BFH – dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkten Berücksichtigung ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs.1 GG) zu erblicken.

Der mutige Steuerbürger, der dieses Verfahren bis zum BFH getrieben hat, konnte sich dann aber für den letzten Schritt nicht entscheiden: Er hat keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Trostpflaster: Eventuell auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit verursachte Unfallkosten sollen weiterhin zusätzlich zur Entfernungspauschale steuerlich zu berücksichtigen sein.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

Zurück