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Entfernungspauschalen auf dem Prüfstand

von Armin Grohmann

Guten Tag,

für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie pro Entfernungskilometer und Tag lediglich € 0,30 als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend machen.

Wenn Sie jedoch öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen. Im ersten Fall müssen Sie sich mit der seit 2002 unverändert geltenden Pauschale von € 0,30 je Entfernungskilometer abfinden. Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können jedoch die steigenden Ticketpreise in der jeweiligen Höhe geltend machen. Aus diesem Grund hatte ein Arbeitnehmer geklagt und seine tatsächlichen Kfz-Kosten geltend gemacht. Ablehnung erfuhr er sowohl beim Finanzamt als auch beim Finanzgericht Nürnberg.

Ob das Privileg der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel unserer Rechtsordnung entspricht, darf nunmehr der Bundesfinanzhof (BFH) in einem anhängigen Verfahren (Az. VI R 4/15) entscheiden.

Bei allen eingehenden Steuerbescheiden, die wir prüfen, werden wir aus Rechtsschutzgründen für Sie Einspruch einlegen und Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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