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Für das Kindergeld ist die Steuer-Identifikationsnummer nötig

von Armin Grohmann

Guten Tag,

mit Wirkung ab 01.01.16 müssen Eltern ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) sowie die ihrer Kinder – unabhängig vom Alter – der Familienkasse melden.

Es geht darum, dass Kindergeldberechtigte eindeutig identifizierbar sein müssen, um Doppelbezahlungen zu verhindern.

Auf Neuanträgen gibt es bereits ein spezielles Feld für die Steuer-IdNr. Neuanträge müssen die Steuer-IdNr. enthalten. Bei Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, sollte die Meldung zeitnah erfolgen. Es reicht jedoch aus, im Laufe des Jahres die Steuer-IdNr. nachzureichen. Aber: Liegen die Nummern bis Ende des Jahres nicht vor, sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt. Die Familienkasse kann das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückfordern und die weitere Zahlung einstellen.

Wo finden Sie Ihre Steuer-IdNr.?

Ihre Steuer-IdNr. finden Sie auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommensteuerbescheid oder unabhängig davon in einem zugeteiltem Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern. Hier finden Sie auch die Steuer-IdNr. Ihrer Kinder. Sollte die Steuer-IdNr. trotzdem nicht auffindbar sein, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern um erneute Zusendung bitten.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihre Simone Biemek

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