H+H Info

Gibt es Steuerermäßigung für die Betreuung eines Haustieres?

von Armin Grohmann

Guten Tag,

in unseren H + H – Info hatten wir Sie mehrfach in 2014 über die Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen unterrichtet.

Das Finanzgericht Düsseldorf durfte sich nunmehr mit einer Klage beschäftigen, ob die Betreuungskosten für ein Tier ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig sind.

Das Finanzgericht Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters habe und deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst werde.

So können Sie also zukünftig Dienstleistungen absetzen, wenn Sie jemanden mit der Reinigung ihres Katzenklos, die Versorgung Ihrer Tiere mit Futter und Wasser und den Spaziergang mit Ihrem Hund beauftragen.

Sie sehen, mit welch illustren Themen unsere Finanzrichter auch zu tun haben.

Doch freuen Sie sich nicht zu früh, denn, da die Revision zugelassen wurde, darf sich jetzt sogar unser höchstes deutsches Steuergericht, der Bundesfinanzhof, mit dieser Entscheidung auseinandersetzen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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