Gute Gründe für ein Elektroauto oder ein E-Bike
von Rene Lang
Guten Tag,
bei der Anschaffung eines Elektroautos gibt es sicherlich einiges zu bedenken. Die Umweltaspekte liegen weit vorne, aber auch die steuerlichen Vorzüge sind nicht zu verachten. Einige habe ich hier für Sie zusammengefasst:
- € 4.000 Umweltbonus
- 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung
- DerBruttolistenpreis wird bei der Berechnung der 1%-Regelung pauschal um einen Betrag pro kWh der Batteriekapazität abgesenkt bis zu einem Höchstbetrag je nach Jahr der Erstzulassung. Beispiele:
Jahr der Erstzulassung | Kürzung pro kWh | Höchstbetrag |
---|---|---|
2013 und früher | € 500 | € 10.000 |
2017 | € 300 | € 7.500 |
2018 | € 250 | € 7.500 |
usw. bis voraussichtlich | ||
2022 | € 50 | € 5.500 |
Darüber hinaus können Arbeitnehmer auch ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug, welches sie als Dienstwagen nutzen, kostenfrei oder verbilligt bei ihrem Arbeitgeber aufladen, ohne dafür einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Sogar eine Ladevorrichtung dürfen Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellen, ohne dass dafür Lohnsteuer anfällt. Nur wenn so eine Vorrichtung geschenkt wird, muss der Arbeitnehmer diesen Vorteil mit 25% versteuern.
Aber muss es denn wirklich ein Firmenwagen sein oder ist gerade in Großstädten gar das E-Bike des Arbeitgebers sinnvoll zu nutzen? Für diese Nutzung wird für die 1%-Regelung auf volle € 100 abgerundet und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des E-Bikes einschließlich Umsatzsteuer zu Grunde gelegt. Und im Unterschied zum Dienstwagen sind damit bereits sämtliche Fahrten abgegolten: der Arbeitnehmer muss für die Pendelfahrten keinen zusätzlichen Vorteil versteuern, darf aber trotzdem seine Pendlerpauschale von 0,30 €/km als Werbungskosten absetzen.
Der Tritt in die Pedale wirkt sich also nicht nur positiv auf die Gesundheit aus.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihre Silke Wolff