Hat Ihre Bank ungerechtfertigte Gebühren berechnet?
von Armin Grohmann
Guten Tag,
so gut wie alle Banken haben in den vergangen Jahren bei Verbraucherkrediten ihren Kunden Bearbeitungsgebühren berechnet. Und zwar zu Unrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.05.14 in zwei Grundsatz-Urteilen (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) entschieden, dass Banken in Kreditverträgen keine Bearbeitungsgebühren von Verbrauchern fordern dürfen. Das bedeutet:
Haben Sie Einmalzahlungen an Ihre Bank geleistet, so muss die Bank diese zurückzahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie diese Einmalzahlung bezeichnet ist. Auch spielt es keine Rolle, ob die Gebühr nach Preisliste oder AGB berechnet wurde. Da die Urteile auf viele Kredite übertragbar sind, egal ob Möbel, Autos oder Immobilien finanziert wurden, drohen den Banken hohe Rückzahlungen. Dies ist der Grund, warum sich die Banken im Regelfalle hartnäckig gegen die Rückzahlung sträuben. Was ist zu tun?
Es gibt eine Institution, die – kostenfrei und unverbindlich – prüft, ob Sie eine berechtigte Chance auf eine Rückerstattung haben. Bei einem positiven Bescheid entscheiden Sie, ob sich die angeschlossenen Dienstleister und Rechtsanwälte für Sie einsetzen sollen, und zwar ohne Kostenrisiko für Sie!
- Es werden alle Kreditverträge und auch Leasingverträge auf fehlerhafte Klauseln überprüft.
- Ungerechtfertigte Gebühren und eventuell unnötige Beiträge zu Restschuldversicherungen werden zurückgefordert.
- Wenn nötig, wird Klage erhoben.
- Sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt die genannte Institution.
- Erzielte Rückzahlungen der Banken werden zwischen den beteiligten Dienstleistern und Ihnen geteilt.
Wenn Sie also – ohne Kostenrisiko – Ihre Kredit- und Leasingverträge auf Rückzahlungen überprüfen lassen möchten, so sprechen Sie uns bitte an.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Vom 22.12.14 bis 02.01.15 wird unsere Kanzlei nicht besetzt sein.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Frank Hartmann
