H+H Info

Ihr Auskunfts-Anspruch gegenüber der SCHUFA

von Armin Grohmann

Guten Tag,

ein negativer SCHUFA-Eintrag kann ursächlich sein, falls Sie einen Kredit nicht gewährt bekommen oder Ihnen ein sonstiger Vertrag nicht angeboten wird. Aus diesem Grund haben Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Informationsfreiheitsgesetz (siehe unsere H + H – Info vom 01.03.13) Anspruch auf Mitteilung der über Sie gespeicherten Daten.

Zusätzlich zu den persönlichen Daten ermittelt die SCHUFA auch einen sogenannten Score. Scores sind nach mathematisch-statistischen Formeln berechnete Wahrscheinlichkeitswerte, die das Risiko eines Kreditausfalls vorhersagen sollen. Laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 28.01.14 (VI ZR 156/13) betrifft Ihr Auskunftsanspruch gegenüber der SCHUFA auch diesen Score sowie sein Zustandekommen. Die genauen Berechnungsmethoden dieses Scores werden Sie jedoch nicht erfahren.

Laut BGH muss die SCHUFA weder zu Vergleichsgruppen noch zur Gewichtung der einzelnen Elemente der Score-Berechnung Auskunft erteilen. Ihr Auskunfs-Anspruch betrifft die Berechnung der Scoring-Werte, jedoch nicht die Offenlegung der Scoring-Formeln insgesamt. Der BGH hält diese Auskunfts-Ansprüche für ausreichend, damit Sie als Betroffene/r etwaige Fehler im Score erkennen und gegebenenfalls korrigieren lassen können.

Unsere Empfehlung: Machen Sie den Test und fragen Sie die über Sie gespeicherten Daten ab.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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