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Ist die Nutzungsausfallentschädigung für Geschäftswagen eine Betriebseinnahme?

von Armin Grohmann

Guten Tag,

 

ein selbständiger Versicherungsagent wurde mit seinem Geschäftswagen in einen Unfall verwickelt. Für den Nutzungsausfall dieses Pkw erhielt er von der Versicherung eine Entschädigung. Diese wollte er gerne steuerfrei kassieren. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) machte ihm mit Urteil vom 27.01.16 (X R 2/14) einen Strich durch die Rechnung.

Der Versicherungsagent hatte seinen Pkw seinem steuerlichen Betriebsvermögen zugeordnet. In der Folge konnte er alle durch diesen Pkw verursachten Kosten steuerlich geltend machen. Die Versteuerung seiner privaten Fahrten hatte er vorgenommen. Mit Hinweis darauf und auf die Tatsache, dass sich der Unfall auf einer privaten Fahrt ereignete, war er der Meinung, dass die Versicherungsentschädigung nicht zu seinen steuerpflichtigen Betriebseinnahmen gehöre.

Das Finanzamt war mit dieser Sichtweise nicht einverstanden und versteuerte die Versicherungsentschädigung. Der Versicherungsagent klagte sich durch die Instanzen und erhielt letztlich auch beim BFH eine Abfuhr: Die steuerliche Beurteilung von Entschädigungen richtet sich ausschließlich nach der Zuordnung des Pkw. Bei welcher Gelegenheit der Schaden entstanden ist und wie der Unternehmer auf den Schaden reagiert, spielt laut BFH dabei keinerlei Rolle. Damit sind Entschädigungsleistungen für betriebliche Pkw immer steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

Der BFH setzt mit diesem Urteil seine Rechtsprechung zu Schadenersatzleistungen fort, die als Ausgleich für Substanzverluste oder Substanzschäden vereinnahmt werden. Diese sind stets Betriebseinnahmen, da sie an die Stelle eines Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens treten. Das Gleiche gilt für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit. Eine Begründung, die nachvollziehbar ist.

 
 

Eine gute Zeit wünscht Ihn

Ihr Frank Hartmann

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