H+H Info

Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

die betriebliche Gesundheitsförderung findet zunehmend Interesse, da sie dazu dient, gesundheitlichen Belastungen der Mitarbeiter vorzubeugen.

Bis zu € 500 pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden.

Begünstigte laut § 3 Nr. 34 EStG sind alle Arbeitnehmer, einschließlich Geringverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer.

Nimmt Ihr Mitarbeiter z. B. an einer qualifizierten Rückenschule teil, legt er Ihnen die Rechnung als Nachweis vor und bekommt sie mit der nächsten Lohnabrechnung erstattet.

Zu beachten ist, dass der Leistungserbringer qualifiziert und zertifiziert sein muss (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, qualifizierte Fitnesstrainer).

Geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen können z. B. auch Massagen, Physiotherapien, strukturelle Körpertherapien, Personal Training oder spezielle Kurse sein.

Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder Fitnessstudios und Wellnessangebote sind dagegen nicht steuerbefreit.

Eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen

Ihre Silke Wolff

Zurück