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Mindestlohn gilt auch bei Minijob + Dienstwagen

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

wenn Ehepartner oder Lebensgefährten im Rahmen eines Minijobs statt Geld die Überlassung eines Dienstwagens vereinbaren, so ist das steuerlich grundsätzlich möglich. Die Kehrseite der Medaille zeigt jedoch gravierende arbeitsrechtliche Folgen:

Bei der Überlassung von Sachleistungen sind die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beachten. Der Arbeitgeber schuldet gemäß § 1 MiLoG für jede geleistete Arbeitsstunde den Mindestlohn als Geldbetrag. Wird ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen, ist dies zwar steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich Arbeitslohn, dieser wird jedoch nicht in die Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns (derzeit € 8,84 pro Stunde) einbezogen!

Da die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen der (nahtlosen) Betriebsprüfung auch die Einhaltung der Vorschriften des MiLoG prüft, kommt jede derartige Gestaltung ans Tageslicht. Was bedeutet das konkret?

Wenn ein Ehepartner/Lebensgefährte als Minijobber ein monatliches Entgelt von € 450 erhält, auf das ein geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens in Höhe von € 350 entfällt, dann stellen diese € 350 einen Sachbezug dar, mit dem der Anspruch auf den Mindestlohn nicht erfüllt werden kann. Der Mindestlohn gilt also als nicht gezahlt. Diese € 350 stellen damit „beitragspflichtiges Entgelt“ dar. Der Betriebsprüfer der DRV wird sich dieses Mehrergebnis nicht entgehen lassen, zumal er im Regelfalle nicht nur einen Monat prüft, sondern vier Jahre. Die Mehrbelastung liegt damit in unserem Beispiel auf jeden Fall im vierstelligen Bereich. Doch damit nicht genug:

Sofern durch die Zusammenrechnung von Sachzuwendung und nicht ausgezahltem Mindestlohn die steuerliche Pauschalierungsgrenze von € 450 pro Monat überschritten wird, entfällt – rückwirkend! – auch die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a EStG.

Selbst wenn dieses Gestaltungsmodell steuerlich interessant erscheint, so sorgt das MiLoG dafür, dass Sie die Finger davon lassen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihr Frank Hartmann

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