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Mitarbeiterförderung durch Prepaid-Kreditkarten

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

mehrfach hatten wir auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Sie Ihren Mitarbeitern bis zu € 44 monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei durch Warengutscheine oder andere Sachbezüge zukommen lassen können.

Eine Alternative ist die zur Verfügungstellung von Prepaid-Kreditkarten.

Hierdurch kann der Arbeitnehmer monatliche Einkäufe bis zu € 44 vornehmen. Wichtig ist, dass Funktionen wie Barabhebungen oder Überweisungen deaktiviert werden. Zudem ist zu beachten, dass, laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Liefer- und Versandkosten bei Warenlieferungen in die Wohnung des Arbeitnehmers einen gesonderten Sachbezug darstellen. Diese Kosten dürfen, zusammen mit dem Warenwert, die Freigrenze von € 44 nicht übersteigen.

Wie verhält es sich jedoch mit den Bereitstellungs- und Aufladungsgebühren?

Laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main sollen diese Kosten unbeachtlich sein.

Sollte die Freigrenze von € 44 überschritten werden, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den gesamten Betrag pauschal zu versteuern, damit es nicht zu einer individuellen Versteuerung beim Mitarbeiter kommt.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihr Uwe Hübner

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