H+H Info

Neues Erbrecht in Europa

von Armin Grohmann

Guten Tag,

mit der Überschrift „Ist Ihr Testament Europa-fest?“ haben wir Sie vor zwei Jahren erstmalig über die Neuerungen informiert (siehe H + H – Info vom 01.10.12). Am 17.08.15 tritt nun die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese Verordnung bestimmt das Recht des Staates, das im Erbfall anzuwenden ist. Daraus ergeben sich neue Rechtswahl-Möglichkeiten für den Erbfall, sodass jeder potenziell betroffen ist. Denn:

Die neue Verordnung ist innerhalb der EU auf alle Sterbefälle anzuwenden, die sich ab dem 17.08.15 ereignen. Ab diesem Tag kommt es im Hinblick auf das anzuwendende Recht nicht (!) mehr auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers an. Es geht einzig und allein um die Frage, in welchem Land der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Diesen „gewöhnlichen Aufenthalt“ sicher zu bestimmen, kann schwierig werden. Dies vor allem deshalb, weil er mit einer Veränderung der tatsächlichen Umstände wechseln kann.

Bereits vom Thema „Testament“ her kennen Sie unser Credo, Ihre Erbfolge nicht dem Gesetzgeber zu überlassen. Ähnlich denken wir über die Bestimmung des „gewöhnlichen Aufenthaltsorts“: Bitte bestimmen Sie selbst, damit es nicht andere tun. Diese sogenannte Rechtswahl-Möglichkeit bringt Rechtssicherheit und erleichterte Erbauseinandersetzung nicht nur für die sogenannten „Mallorca-Rentner“.

Damit Sie davon profitieren, reicht die Ergänzung Ihres Testaments um lediglich zwei Sätze. Den Formulierungsvorschlag für diese sogenannte „Rechtswahlklause“ stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zu Verfügung.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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