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Neujahr + Gewerbesteuer-Messbescheide

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bisher haben die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht nur ihre eigenen Gewerbesteuer-Bescheide, sondern auch die zugrundeliegenden Gewerbesteuer-Messbescheide des Finanzamtes den Steuerbürgern bzw. ihren Steuerberatern zugesandt.

Ab 01.01.19 erfolgt insoweit eine Trennung: die Gewerbesteuer-Messbescheide werden direkt vom Finanzamt versandt, und die Gewerbesteuer-Bescheide kommen - wie bisher - von der Gemeinde.

Mit dieser Umstellung ist nun eine bundeseinheitliche Handhabung gegeben.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

 

Ihr Frank Hartmann

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