H+H Info

Ordnungsgemäße Kassenführung ab 01.01.17

von Armin Grohmann

Guten Tag,

bei Betriebsprüfungen in bargeldintensiven Unternehmen rückt regelmäßig das Thema „ordnungsgemäße Kassenführung“ in den Fokus der Prüfer.

Das gilt nicht nur bei den sogenannten „BMW“-Betrieben (Bäcker, Metzger, Wirte), sondern auch beispielsweise bei Tankstellen, Einzelhändlern oder Friseuren. Insbesondere bei Unternehmen, die ein digitales Kassensystem im Einsatz haben.

Aktuell basieren die Anforderungen auf den GoBD vom 14.11.14, auf die wir Sie bereits in unserer H+H – Info vom 01.03.15 hingewiesen haben.

Mit BMF-Schreiben vom 26.11.10 wurde die sogenannte Kassenrichtlinie, die eine Nichtbeanstandungsfrist der Anforderungen bis zum 31.12.16 enthält, veröffentlicht.

Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, müssen Sie ab dem 01.01.17 die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an dieses auch erfüllen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass eine vollständige Speicherung und Aufbewahrung der Daten garantiert werden. Es müssen sämtliche Journale, Auswertungen, Programmier- und Stammdaten im Gerät oder auf einem Speichermedium lückenlos abrufbar sein.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, lassen wir Ihnen gerne eine übersichtliche Broschüre zukommen. Darüber hinaus ist sicherlich auch ein Kontakt zu Ihrem Kassensystemanbieter zu empfehlen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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