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Paritätische Krankenversicherungsbeiträge ab 2019

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bis zum 30.06.05 wurden die Krankenversicherungsbeiträge paritätisch (hälftig) vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Ab dem 01.07.05 wurden die Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer entlastet, da die Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag von 0,9% alleine tragen mussten. Seit 2015 konnten die Krankenkassen per Satzung diesen Beitrag kassenindividuell erheben.

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz soll ab dem 01.01.19 der Zustand von vor dem 01.07.05 wieder eingeführt werden. Das bedeutet, dass der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder vollständig paritätisch zwischen Versicherten und Arbeitgeber getragen werden soll.

Da die Beitragshöhe mit 14,6% erhalten bleiben soll, dürften sich die Versicherten in Summe auf rund acht Milliarden Euro Entlastung pro Jahr freuen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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