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Rentenversicherungspflicht für Mini-Jobber lohnend?

von Armin Grohmann

Guten Tag, 

für seinen zusätzlichen Beitrag von zur Zeit 3,9% seines monatlichen Arbeitsentgelts erhält der Mini-Jobber folgende Vorteile: 

  • Die Beschäftigungszeit wird im vollen Umfang auf die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für alle Leistungen der Rentenversicherung angerechnet.
  • Durch die Berücksichtigung als vollwertige Pflichtbeitragszeit kann der Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung erfüllt oder aufrecht erhalten werden. Dazu zählen zum Beispiel Rehabilitationsleistungen und auch Renten wegen Erwerbsminderung.
  • Das Entgelt wird in voller Höhe für die Rentenberechnung berücksichtigt. Bei einer Befreiung des Mini-Jobbers von der Rentenversicherungspflicht zählen die Beschäftigungszeiten nur anteilig für die Wartezeiten. Die Rente errechnet sich dann nur aus dem Arbeitgeberanteil.
  • Durch die Aufstockung kann sich im Einzelfall ein früherer Rentenbeginn ergeben.
  • Der Mini-Jobber erfüllt durch die Aufstockung die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung). Und dies sowohl für sich als auch gegebenenfalls für seinen Ehepartner. Die Zahlung eines jährlichen Eigenbeitrags von € 60 kann bei Mini-Jobbern schon ausreichen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Grundzulage beträgt € 154 und für Kinder € 185 pro Jahr. Für Kinder, die vor dem 01.01.08 geboren wurden, werden € 300 pro Jahr gewährt.

Sollten Sie sich jetzt für (!) die Rentenversicherungspflicht entscheiden, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich wieder befreien zu lassen. Die Befreiung wirkt nach Ablauf des Kalendermonats, in dem Ihr Antrag bei der Minijobzentrale eingegangen ist.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 

Ihr Frank Hartmann

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