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Rundfunkbeitrag: Nur Widerspruch hilft!

von Armin Grohmann

Guten Tag, 

der seit 01.01.2013 gültige neue Rundfunkbeitrag kann insbesondere für Unternehmen richtig teuer werden, da nun die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge entscheidend ist. Auch wenn Sie nur den „einfachen“ Beitrag zahlen, könnte es lohnend sein, sich mit der Materie kurz zu beschäftigen. 

Der Name "Rundfunkbeitrag" ist irreführend. Sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags als auch ein für den Handelsverband HDE erstelltes Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer handelt. Das bedeutet, dass die Bundesländer, die den Rundfunkbeitrag aus der Taufe gehoben haben, gar nicht zuständig waren. Damit ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig. Was ist zu tun? 

Sollte eines Tages das Bundesverfassungsgericht entsprechend urteilen, so erhalten Sie Ihre zu Unrecht gezahlten Beiträge nur dann zurück, wenn Sie gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen. Haben Sie keinen Beitragsbescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit, ihn beim Beitragsservice (http://service.rundfunkbeitrag.de) zu beantragen. 

Die Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags "unter Vorbehalt" ist bei öffentlich-rechtlichen Beiträgen nicht möglich. Darüber hinaus findet insoweit keine Umdeutung in einen Widerspruch statt. 

Auch wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlen, ergeht ein entsprechender Beitragsbescheid an Sie. In diesem Fall gilt ebenfalls unsere Empfehlung: Legen Sie Widerspruch ein. Die Zahlung ist trotzdem zu leisten.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 

Ihr Frank Hartmann

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