H+H Info

Scheidungskosten - doch absetzbar?

von Armin Grohmann

Guten Tag,

in unserer H + H - Info vom 15.10.14 hatten wir Sie informiert, dass sich Zivilprozesskosten, u. a. auch Scheidungskosten, aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2013 nicht mehr von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen lassen. Hierdurch wurde ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) aus 2011 gekippt. Die Finanzverwaltung ging in der Folge davon aus, dass auch die Anwalts- und Gerichtskosten für die Ehescheidung selbst (inklusive des Versorgungsausgleichs) grundsätzlich steuerlich nicht mehr anerkannt werden.

Dies sehen jedoch die Finanzgerichte, unter anderem Rheinland-Pfalz, Münster und Köln anders. Sollten Sie von diesem Sachverhalt betroffen sein, empfehlen wir die Aufwendungen für die gerichtliche Scheidung und den Versorgungsausgleich auf jeden Fall steuerlich geltend zu machen. Gegen die voraussichtliche Ablehnung des Finanzamtes sollten Sie Einspruch einlegen und Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen, bis über die beim BFH anhängige Revision entschieden sein wird.

Gerne sind wir Ihnen bei diesem Procedere behilflich.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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