H+H Info

So bleibt Ihr Firmen-Handy steuerfrei

von Armin Grohmann

Guten Tag,

die Privatnutzung eines Firmenwagens ist steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Privatanteil per Fahrtenbuch oder pauschal nach der 1%-Regelung ermittelt wird. Da klingt es fast zu schön um wahr zu sein, dass die Privatnutzung des Firmen-Handys steuerfrei ist. Jedenfalls wenn die Spielregeln beachtet werden:

Überlässt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Handy (oder ein anderes Telekommunikationsgerät) zur privaten Nutzung, so bleibt dies steuerfrei. Und Sozialversicherungsbeiträge fallen auch nicht an. Das gilt für alle damit verbundenen Gebühren und sogar für die Verbindungsentgelte. Sogar die 100%-ige Privatnutzung ist unschädlich!

Dabei sind nur zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Gehaltsumwandlung ist folglich nicht möglich. Und: Das Gerät darf Ihnen vom Arbeitgeber nicht durch Schenkung übereignet werden.

Erhalten Sie als Arbeitnehmer das Eigentum am Gerät, entfällt die Steuerfreiheit. In diesen Fällen greift eine 25%ige Pauschalbesteuerung im Rahmen der Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen auch hier nicht an.

Alles zuvor Gesagte gilt auch für Fax, Tablet und sonstige Telekommunikationsgeräte. Nicht dazu gehören MP3-Player, Spielekonsolen, Smart-TVs usw., da es sich hierbei nicht um Datenverarbeitungsgeräte im Sinne des § 3 Nr. 45 EStG handelt.

Was sonst noch zu den steuer-/sozialversicherungsfreien und -begünstigten Lohnleistungen gehört, finden Sie in unserem entsprechenden Qualitätsfahrplan. Forden Sie diesen QFP gerne bei uns an.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

Zurück