H+H Info

Verfahrensdokumentation zur Kassenführung

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

mit unserer H+H-Info vom 01.01.18 haben wir Sie über die Kassen-Nachschau informiert. Im Rahmen dieser Kassen-Nachschau hat der Finanzbeamte das Recht (und die Pflicht), unter anderem „Organisationsunterlagen“ einzusehen. Dazu gehört auch die Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.

Die gesetzliche Pflicht, eine Verfahrensdokumentation für die Kasse vorzuhalten, besteht bereits seit dem 01.01.15. Diese wurde seitdem jedoch erst im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung vom finanzamtlichen Prüfer nachgefragt. Die Zeit zwischen Anordnung der Betriebsprüfung und diesem Nachfragen des Prüfers wurde dann genutzt, um die Verfahrensdokumentation Kasse zu erstellen. Da – wie am 01.01.18 berichtet – die Kassen-Nachschau unangemeldet und damit für Sie überraschend durchgeführt wird, sollten Sie sich spätestens jetzt diesem Thema widmen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, Ihre Finanzbuchführung sei nicht GoBD-konform. Auch dafür bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an.

Um dem scheinbar überbordenden Formalismus auch etwas Lustiges abzugewinnen, hier noch drei Sätze aus dem von uns hochgeschätzten „steuertip":

„Stellen Sie sich vor, Sie halten mit Ihrem Fahrzeug vorschriftsgemäß vor einer roten Ampel und erhalten dennoch ein Bußgeld, weil Sie keine „Verfahrensdokumentation“ über das Halten vor roten Ampeln im Handschuhfach mitführen. Im Straßenverkehr ist das undenkbar. Im Steuerrecht sieht dies jedoch ganz anders aus..."

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

Zurück