Verschärfung beim Arbeitszimmer
von Sabrina Ebelnkamp
Guten Tag,
bereits vor Corona-Zeiten und trotz steuerlicher Einschränkungen werden immer noch viele häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht. Sie wissen: bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Ist das häusliche Arbeitszimmer jedoch nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten nur abzugsfähig, sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Und: in diesem Fall sind höchstens € 1.250 zu berücksichtigen.
Wenn Mandanten uns in der Vergangenheit gefragt haben, ob ein paar private Dinge im häuslichen Arbeitszimmer steuerschädlich sind, konnten wir diese Frage ruhigen Gewissens verneinen. Doch nun kommt das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil zu einer sehr restriktiven Auffassung: Kosten für Räume, die büromäßig eingerichtet sind und sowohl der Erzielung von Einkünften (hier aus Vermietung und Verpachtung) als auch privaten Zwecken (Lagerung privater Gegenstände) dienen, sind steuerlich nicht – auch nicht anteilig – anzuerkennen. Die Tatsache, dass die im Arbeitszimmer gelagerten privaten Dinge seit Jahren nicht genutzt werden, spielt keine Rolle. Der zeitliche Umfang der jeweiligen Nutzung ist unerheblich. Der Büroraum wird nicht allein durch die dort verrichteten Tätigkeiten geprägt, sondern es kommt auf die gesamte Nutzung an.
Ob diese Sichtweise des Finanzgerichts Münster Bestand haben wird, ist noch nicht entschieden. Vielleicht bekommt der Bundesfinanzhof (BFH) Gelegenheit, sich noch einmal mit dieser Thematik zu beschäftigen. Bis dahin gilt: das Abstellen oder die Lagerung privater Gegenstände sollte tunlichst vermieden werden.
Liegt bei Ihnen ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor oder verzichten Sie auf die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Kosten, so können Sie für jeden Arbeitstag in Ihrem Home-Office € 5 als Pauschale steuerlich geltend machen. Diese Regelung ist auf € 600 pro Jahr und auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt.
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr Frank Hartmann
