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Zum Lachen oder zum Weinen?

von Armin Grohmann

Guten Tag,

Deutsche Richter sind (meistens) gründlich. In einem Vorabentscheidungsersuchen (C-556/16) legen die Richter des Finanzgerichts Hamburg dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die folgende Frage vor:

"Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur kombinierten Nomenklatur zu der Unterposition 62 12 2000 dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose bereits dann die Elastizität „in Querrichtung … begrenzt“ ist, wenn die Querelastizität geringer ist als die Längselastizität bzw. dass bei einer Miederhose erst dann die Elastizität „in Querrichtung … begrenzt“ ist, wenn die Querelastizität deutlich geringer ist als die Längselastizität bzw. dass die Begrenzung der Querelastizität sich nicht durch einen Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität definiert, sondern eine absolute Begrenztheit der Querelastizität meint?"

Zum Lachen oder zum Weinen? Sehr wahrscheinlich haben beide Positionen ihre Anhänger J

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Frank Hartmann

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